Am 09.07.2026 gegen 11:06 Uhr nahmen Beamte der Bundespolizei einen 22-jährigen tunesischen Staatsangehörigen fest. Der Mann war mit einem grenzüberschreitenden Fernzug von Straßburg nach Kehl gereist und konnte sich nur mit einem Bild seines tunesischen Reisepasses ausweisen. Es bestand der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Zudem besteht ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Bei ihm wurde eine geringe Menge Cannabiskraut gefunden. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er eine zehntägige Haftstrafe verbüßen.
Am 09.07.2026 gegen 11:06 Uhr nahmen Beamte der Bundespolizei einen 22-jährigen tunesischen Staatsangehörigen fest. Der Mann war mit einem grenzüberschreitenden Fernzug von Straßburg nach Kehl gereist und konnte sich nur mit einem Bild seines tunesischen Reisepasses ausweisen. Es bestand der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Zudem besteht ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Bei ihm wurde eine geringe Menge Cannabiskraut gefunden. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er eine zehntägige Haftstrafe verbüßen.