Am 19.04.2026 gegen Uhrzeit unbekannt Uhr stießen an einer Kreuzung bei Gerstetten zwei Fahrzeuge zusammen. Ein Fahrer missachtete die Vorfahrtsregel 'Rechts vor Links'. Der entstandene Sachschaden beträgt rund 35.000 Euro.
Am 19.04.2026 gegen Uhrzeit unbekannt Uhr stießen an einer Kreuzung bei Gerstetten zwei Fahrzeuge zusammen. Ein Fahrer missachtete die Vorfahrtsregel 'Rechts vor Links'. Der entstandene Sachschaden beträgt rund 35.000 Euro.
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