Am 05.02.2026 um 09:44 Uhr wurde auf der A5 bei Bühl ein Fall von Trunkenheit am Steuer festgestellt. Die Polizei führte eine Verkehrskontrolle durch, bei der ein Fahrzeugführer auffiel. Bei der anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ein Alkoholtest ergab einen Wert, der deutlich über der zulässigen Grenze lag. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein beschlagnahmt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die genaue Fahrtrichtung und der Fahrzeugtyp sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.
Am 05.02.2026 um 09:44 Uhr wurde auf der A5 bei Bühl ein Fall von Trunkenheit am Steuer festgestellt. Die Polizei führte eine Verkehrskontrolle durch, bei der ein Fahrzeugführer auffiel. Bei der anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ein Alkoholtest ergab einen Wert, der deutlich über der zulässigen Grenze lag. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein beschlagnahmt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die genaue Fahrtrichtung und der Fahrzeugtyp sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.