Am 09.07.2026 gegen Abend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 30-jährigen französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Breisach am Rhein. Der Mann gab an, keine Ausweisdokumente mitzuführen, und machte mündliche Angaben zu seiner Person. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in seiner Geldbörse seine französische Identitätskarte. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Er war 2024 zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, die er nicht beglich. Der Mann konnte den offenen Betrag vor Ort bezahlen und seine Reise fortsetzen. Die Bundespolizei leitete ein Bußgeldverfahren wegen falscher Namensangabe.
Am 09.07.2026 gegen Abend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 30-jährigen französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Breisach am Rhein. Der Mann gab an, keine Ausweisdokumente mitzuführen, und machte mündliche Angaben zu seiner Person. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in seiner Geldbörse seine französische Identitätskarte. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Er war 2024 zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, die er nicht beglich. Der Mann konnte den offenen Betrag vor Ort bezahlen und seine Reise fortsetzen. Die Bundespolizei leitete ein Bußgeldverfahren wegen falscher Namensangabe.