• Am Freitag, 22. August 2025, gegen 15:50 Uhr ereignete sich auf der Praunheimer Landstraße ein Vorfall, bei dem ein Mann einen anderen mit einem Messer bedrohte und anschließend verkehrsgefährlich flüchtete. Nach aktuellen Erkenntnissen fuhr der spätere Beschuldigte zunächst hinter einem 46-jährigen Mann her und drängelte ihn. Anschließend soll er beim Vorbeifahren mit einem Messer in bedrohlicher Weise hantiert haben. Daraufhin flüchtete er mit hoher Geschwindigkeit und führte waghalsige Überholmanöver durch. Eine Polizeistreife konnte ihn im Bereich der Friedberger Landstraße anhalten und kontrollieren. Das Messer wurde sichergestellt. Der Mann muss sich nun wegen Bedrohung und verkehrsgefährdenden Verhaltens verantworten.
    Am Freitag, 22. August 2025, gegen 15:50 Uhr ereignete sich auf der Praunheimer Landstraße ein Vorfall, bei dem ein Mann einen anderen mit einem Messer bedrohte und anschließend verkehrsgefährlich flüchtete. Nach aktuellen Erkenntnissen fuhr der spätere Beschuldigte zunächst hinter einem 46-jährigen Mann her und drängelte ihn. Anschließend soll er beim Vorbeifahren mit einem Messer in bedrohlicher Weise hantiert haben. Daraufhin flüchtete er mit hoher Geschwindigkeit und führte waghalsige Überholmanöver durch. Eine Polizeistreife konnte ihn im Bereich der Friedberger Landstraße anhalten und kontrollieren. Das Messer wurde sichergestellt. Der Mann muss sich nun wegen Bedrohung und verkehrsgefährdenden Verhaltens verantworten.
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  • Am Donnerstag, 21. August 2025, versuchte ein 54-jähriger Mann, in Sachsenhausen eine hochwertige Armbanduhr zu rauben. Zuvor hatte er sich mit einem 31-Jährigen verabredet, um dessen Uhr scheinbar zu kaufen. Anstatt dem Verkäufer das Geld zu übergeben, zog der Beschuldigte ein Messer und forderte die Herausgabe der Uhr. Der bedrohte Verkäufer reagierte jedoch unerwartet: Er zog eine Schreckschusswaffe und forderte den Mann auf, sich nicht zu bewegen. Der sichtlich beeindruckte Täter folgte dieser Aufforderung bis zum Eintreffen der Polizei. Das Streifenteam nahm ihn fest und brachte ihn zur weiteren Bearbeitung ins Polizeipräsidium. Gegen den 31-jährigen Uhrenverkäufer wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da er, obwohl er den Raubversuch durch seine Reaktion abwehrte, gegen das Waffengesetz verstieß. Die strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens wird nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, versuchte ein 54-jähriger Mann, in Sachsenhausen eine hochwertige Armbanduhr zu rauben. Zuvor hatte er sich mit einem 31-Jährigen verabredet, um dessen Uhr scheinbar zu kaufen. Anstatt dem Verkäufer das Geld zu übergeben, zog der Beschuldigte ein Messer und forderte die Herausgabe der Uhr. Der bedrohte Verkäufer reagierte jedoch unerwartet: Er zog eine Schreckschusswaffe und forderte den Mann auf, sich nicht zu bewegen. Der sichtlich beeindruckte Täter folgte dieser Aufforderung bis zum Eintreffen der Polizei. Das Streifenteam nahm ihn fest und brachte ihn zur weiteren Bearbeitung ins Polizeipräsidium. Gegen den 31-jährigen Uhrenverkäufer wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da er, obwohl er den Raubversuch durch seine Reaktion abwehrte, gegen das Waffengesetz verstieß. Die strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens wird nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft.
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  • Am Donnerstag, dem 21. August 2025, versuchte eine 42-jährige französische Staatsangehörige in Kehl, auf Beamte der Bundespolizei einzuschlagen. Zuvor hatte sich die Frau an einer Straßenbahnhaltestelle aggressiv gegenüber Passanten verhalten, die ihr nach einem Sturz helfen wollten. Die Beamten wurden daraufhin auf die Situation aufmerksam. Da die Frau sich nicht beruhigen ließ und versuchte, auf die Beamten einzuschlagen, wurde sie in Gewahrsam genommen. Nachdem ein Arzt eine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen und die weiteren Maßnahmen abgeschlossen waren, wurde sie wieder entlassen. Sie muss jedoch mit einer Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte rechnen.
    Am Donnerstag, dem 21. August 2025, versuchte eine 42-jährige französische Staatsangehörige in Kehl, auf Beamte der Bundespolizei einzuschlagen. Zuvor hatte sich die Frau an einer Straßenbahnhaltestelle aggressiv gegenüber Passanten verhalten, die ihr nach einem Sturz helfen wollten. Die Beamten wurden daraufhin auf die Situation aufmerksam. Da die Frau sich nicht beruhigen ließ und versuchte, auf die Beamten einzuschlagen, wurde sie in Gewahrsam genommen. Nachdem ein Arzt eine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen und die weiteren Maßnahmen abgeschlossen waren, wurde sie wieder entlassen. Sie muss jedoch mit einer Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte rechnen.
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  • Am Donnerstag, 21. August 2025, informierte die Deutsche Flugsicherung die Einsatzzentrale der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn über eine außerplanmäßige Zwischenlandung eines Passagierflugs von Manchester (Großbritannien) nach Larnaca (Zypern). Grund war das gewalttätige Verhalten einer 41-jährigen britischen Staatsangehörigen gegenüber Mitreisenden und der Crew. Nach bisherigen Erkenntnissen schlug, trat und beleidigte sie Passagiere und Crewmitglieder und bedrohte diese. Die Frau war stark alkoholisiert; eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1,76 Promille. Die Bundespolizei stellte die Frau am Flugzeug fest und brachte sie zur Dienststelle, um die Sachlage zu klären. Sie wurde zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam genommen. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn verhängte eine Einreiseverweigerung, da sich die Reisende im polizeilichen Gewahrsam befindet und somit offiziell noch nicht eingereist ist. Unmittelbar nach der Entlassung aus dem Gewahrsam soll sie nach Großbritannien zurückgewiesen werden. Die übrigen Passagiere wurden, da das ursprüngliche Flugzeug aus technischen Gründen nicht erneut starten konnte, in den Transitbereich gebracht und setzten ihre Reise mit einem Ersatzflugzeug nach Larnaca fort.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, informierte die Deutsche Flugsicherung die Einsatzzentrale der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn über eine außerplanmäßige Zwischenlandung eines Passagierflugs von Manchester (Großbritannien) nach Larnaca (Zypern). Grund war das gewalttätige Verhalten einer 41-jährigen britischen Staatsangehörigen gegenüber Mitreisenden und der Crew. Nach bisherigen Erkenntnissen schlug, trat und beleidigte sie Passagiere und Crewmitglieder und bedrohte diese. Die Frau war stark alkoholisiert; eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1,76 Promille. Die Bundespolizei stellte die Frau am Flugzeug fest und brachte sie zur Dienststelle, um die Sachlage zu klären. Sie wurde zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam genommen. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn verhängte eine Einreiseverweigerung, da sich die Reisende im polizeilichen Gewahrsam befindet und somit offiziell noch nicht eingereist ist. Unmittelbar nach der Entlassung aus dem Gewahrsam soll sie nach Großbritannien zurückgewiesen werden. Die übrigen Passagiere wurden, da das ursprüngliche Flugzeug aus technischen Gründen nicht erneut starten konnte, in den Transitbereich gebracht und setzten ihre Reise mit einem Ersatzflugzeug nach Larnaca fort.
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