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  • Im Juni 2023 schlugen die Neonazi-Brüder Max Schreiber und Moritz S. nach einem Streit im Verkehr einen Rollerfahrer zusammen und brachen ihm unter anderem den Kiefer. Im Februar griffen sie Journalisten vor laufender Kamera an. Max Schreiber hatte zusätzlich Volksverhetzungen begangen und sich mit einer gefälschten Einberufung der Amtsanmaßung schuldig gemacht. Sie zogen ihre Berufung gegen das Urteil zurück und müssen dem Rollerfahrer 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
    Im Juni 2023 schlugen die Neonazi-Brüder Max Schreiber und Moritz S. nach einem Streit im Verkehr einen Rollerfahrer zusammen und brachen ihm unter anderem den Kiefer. Im Februar griffen sie Journalisten vor laufender Kamera an. Max Schreiber hatte zusätzlich Volksverhetzungen begangen und sich mit einer gefälschten Einberufung der Amtsanmaßung schuldig gemacht. Sie zogen ihre Berufung gegen das Urteil zurück und müssen dem Rollerfahrer 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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  • Am Dienstag, 5. November 2025, wurde ein 48-jähriger Serbe von der Bundespolizei bei Zittau gestoppt. Er wurde seit April wegen Fahrens ohne Führerschein gesucht und zu einer Geldstrafe von 3700 Euro verurteilt. Er hat nun zwei Wochen Zeit, die Strafe zu begleichen, andernfalls droht ihm Haft.
    Am Dienstag, 5. November 2025, wurde ein 48-jähriger Serbe von der Bundespolizei bei Zittau gestoppt. Er wurde seit April wegen Fahrens ohne Führerschein gesucht und zu einer Geldstrafe von 3700 Euro verurteilt. Er hat nun zwei Wochen Zeit, die Strafe zu begleichen, andernfalls droht ihm Haft.
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  • Am Dienstag, 4. November 2025, wurde ein 41-jähriger Serbe von der Bundespolizei bei Zittau gestoppt, nachdem er mit einem PKW aus Polen kommend auf der B 178n einreiste. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.700,00 Euro verurteilt, da er 32-mal ohne Führerschein gefahren ist und wird seit April dieses Jahres von der Justiz gesucht. Ihm wurde das staatsanwaltschaftliche Vollstreckungsverfahren eröffnet. Sollte er die Geldstrafe nicht binnen zwei Wochen zahlen, droht ihm eine Haftstrafe.
    Am Dienstag, 4. November 2025, wurde ein 41-jähriger Serbe von der Bundespolizei bei Zittau gestoppt, nachdem er mit einem PKW aus Polen kommend auf der B 178n einreiste. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.700,00 Euro verurteilt, da er 32-mal ohne Führerschein gefahren ist und wird seit April dieses Jahres von der Justiz gesucht. Ihm wurde das staatsanwaltschaftliche Vollstreckungsverfahren eröffnet. Sollte er die Geldstrafe nicht binnen zwei Wochen zahlen, droht ihm eine Haftstrafe.
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  • Im Jahr 2002 entführte und ermordete Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler. Gäfgen wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Obwohl ein Gericht festlegte, dass Gäfgen frühestens im September 2025 vorzeitig entlassen werden kann, zog er seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung zurück.
    Im Jahr 2002 entführte und ermordete Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler. Gäfgen wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Obwohl ein Gericht festlegte, dass Gäfgen frühestens im September 2025 vorzeitig entlassen werden kann, zog er seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung zurück.
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  • Im Jahr 2002 entführte und ermordete Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler. Gäfgen wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Obwohl ein Gericht festlegte, dass Gäfgen frühestens im September 2025 vorzeitig entlassen werden kann, zog er seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung zurück.
    Im Jahr 2002 entführte und ermordete Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler. Gäfgen wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Obwohl ein Gericht festlegte, dass Gäfgen frühestens im September 2025 vorzeitig entlassen werden kann, zog er seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung zurück.
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