Am 02.09.2026 gegen Abend stellten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei einen 24-jährigen Niederländer fest, der von der Staatsanwaltschaft Passau gesucht wurde. Gegen den im Februar 2025 rechtskräftig Verurteilten hatte diese im Oktober des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Da er sich unbekannten Aufenthaltes befand, wurde die Fahndung veranlasst. Die Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen konnte der Mann abwenden, indem er die Geldstrafe von 700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend setzte er seine Reise fort.
Am 02.09.2026 gegen Abend stellten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei einen 24-jährigen Niederländer fest, der von der Staatsanwaltschaft Passau gesucht wurde. Gegen den im Februar 2025 rechtskräftig Verurteilten hatte diese im Oktober des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Da er sich unbekannten Aufenthaltes befand, wurde die Fahndung veranlasst. Die Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen konnte der Mann abwenden, indem er die Geldstrafe von 700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend setzte er seine Reise fort.
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