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  • Am Donnerstag, 6. November 2025, verurteilte das Amtsgericht Dresden ein Liebespaar, das in einem Outlet-Shop in der City eine Hose und ein Paar Schuhe (Lacoste, 142 Euro) gestohlen hatte. Als der Ladendetektiv sie stellte, griff die Frau ihn mit einem Regenschirm an, während der Mann ihn in den Arm biss. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
    Am Donnerstag, 6. November 2025, verurteilte das Amtsgericht Dresden ein Liebespaar, das in einem Outlet-Shop in der City eine Hose und ein Paar Schuhe (Lacoste, 142 Euro) gestohlen hatte. Als der Ladendetektiv sie stellte, griff die Frau ihn mit einem Regenschirm an, während der Mann ihn in den Arm biss. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
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  • Zwischen September 2024 und März 2025 betrieben Jamal M. und Lutz K. in einem Dresdner Plattenbau einen Drogenhandel mit Crystal. Mehr als sieben Kilo wurden umgesetzt, bevor die Polizei einschritt. Lutz K. sagte im Prozess gegen Jamal M. aus, dass sie die Drogen unfreiwillig erhalten und diese dann aus dem Lüftungsschacht des Kellers gestohlen wurden. Um die entstandenen Schulden zu begleichen, hätten sie massenhaft gedealt. Das Urteil steht noch aus.
    Zwischen September 2024 und März 2025 betrieben Jamal M. und Lutz K. in einem Dresdner Plattenbau einen Drogenhandel mit Crystal. Mehr als sieben Kilo wurden umgesetzt, bevor die Polizei einschritt. Lutz K. sagte im Prozess gegen Jamal M. aus, dass sie die Drogen unfreiwillig erhalten und diese dann aus dem Lüftungsschacht des Kellers gestohlen wurden. Um die entstandenen Schulden zu begleichen, hätten sie massenhaft gedealt. Das Urteil steht noch aus.
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  • Im Juni 2023 schlugen die Neonazi-Brüder Max Schreiber und Moritz S. nach einem Streit im Verkehr einen Rollerfahrer zusammen und brachen ihm unter anderem den Kiefer. Im Februar griffen sie Journalisten vor laufender Kamera an. Max Schreiber hatte zusätzlich Volksverhetzungen begangen und sich mit einer gefälschten Einberufung der Amtsanmaßung schuldig gemacht. Sie zogen ihre Berufung gegen das Urteil zurück und müssen dem Rollerfahrer 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
    Im Juni 2023 schlugen die Neonazi-Brüder Max Schreiber und Moritz S. nach einem Streit im Verkehr einen Rollerfahrer zusammen und brachen ihm unter anderem den Kiefer. Im Februar griffen sie Journalisten vor laufender Kamera an. Max Schreiber hatte zusätzlich Volksverhetzungen begangen und sich mit einer gefälschten Einberufung der Amtsanmaßung schuldig gemacht. Sie zogen ihre Berufung gegen das Urteil zurück und müssen dem Rollerfahrer 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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  • Am Dienstag, 5. November 2025, wurde ein 48-jähriger Serbe von der Bundespolizei bei Zittau gestoppt. Er wurde seit April wegen Fahrens ohne Führerschein gesucht und zu einer Geldstrafe von 3700 Euro verurteilt. Er hat nun zwei Wochen Zeit, die Strafe zu begleichen, andernfalls droht ihm Haft.
    Am Dienstag, 5. November 2025, wurde ein 48-jähriger Serbe von der Bundespolizei bei Zittau gestoppt. Er wurde seit April wegen Fahrens ohne Führerschein gesucht und zu einer Geldstrafe von 3700 Euro verurteilt. Er hat nun zwei Wochen Zeit, die Strafe zu begleichen, andernfalls droht ihm Haft.
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  • Am Dienstag, 4. November 2025, wurde ein 41-jähriger Serbe von der Bundespolizei bei Zittau gestoppt, nachdem er mit einem PKW aus Polen kommend auf der B 178n einreiste. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.700,00 Euro verurteilt, da er 32-mal ohne Führerschein gefahren ist und wird seit April dieses Jahres von der Justiz gesucht. Ihm wurde das staatsanwaltschaftliche Vollstreckungsverfahren eröffnet. Sollte er die Geldstrafe nicht binnen zwei Wochen zahlen, droht ihm eine Haftstrafe.
    Am Dienstag, 4. November 2025, wurde ein 41-jähriger Serbe von der Bundespolizei bei Zittau gestoppt, nachdem er mit einem PKW aus Polen kommend auf der B 178n einreiste. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.700,00 Euro verurteilt, da er 32-mal ohne Führerschein gefahren ist und wird seit April dieses Jahres von der Justiz gesucht. Ihm wurde das staatsanwaltschaftliche Vollstreckungsverfahren eröffnet. Sollte er die Geldstrafe nicht binnen zwei Wochen zahlen, droht ihm eine Haftstrafe.
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