Am 02.08.2026 am Abend wurde ein 45-jähriger Deutscher am Flughafen Köln Bonn beim Mitführen eines Einhandmessers in seinem Rucksack angetroffen. Er befand sich auf dem Weg nach Tunis. Die Bundespolizei wies ihn darauf hin, dass das Einhandmesser nicht erlaubt sei. Der Mann verzichtete daraufhin auf den Besitz des Messers und muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Am 02.08.2026 am Abend wurde ein 45-jähriger Deutscher am Flughafen Köln Bonn beim Mitführen eines Einhandmessers in seinem Rucksack angetroffen. Er befand sich auf dem Weg nach Tunis. Die Bundespolizei wies ihn darauf hin, dass das Einhandmesser nicht erlaubt sei. Der Mann verzichtete daraufhin auf den Besitz des Messers und muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
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