Am 20. September 2025 gegen 11:00 Uhr zeigte ein 18-jähriger Deutscher im Regionalzug ALX 357 (Strecke München - Landshut) seinen drei 17- und 18-jährigen ukrainischen Begleitern eine Arbeitsmachete. Dies verunsicherte Mitreisende, die daraufhin die Bundespolizei informierten. Der Zug wurde am Bahnhof Freising angehalten. Die vier Reisenden zeigten sich bei der Kontrolle kooperativ. Es stellte sich heraus, dass sie zum Angeln unterwegs waren und der 18-Jährige die Machete seinen Freunden gezeigt hatte. Da ihre Aussagen glaubhaft waren und keine weiteren Bedrohungen gemeldet wurden, durften sie nach einer Gefährderansprache weiterreisen. Der 18-Jährige, wohnhaft in Oberschleißheim, erhielt jedoch eine mündliche Verwarnung wegen Verstoßes gegen das im Rahmen des Oktoberfestes erlassene Mitführverbot gefährlicher Gegenstände und Waffen in ausgewiesenen Münchner Bahnbereichen, da er den Hauptbahnhof München mit der Machete betreten hatte. Im Falle einer Rückreise mit der Machete wurde ein Bußgeld und die Sicherstellung des Gegenstandes angedroht.
Am 20. September 2025 gegen 11:00 Uhr zeigte ein 18-jähriger Deutscher im Regionalzug ALX 357 (Strecke München - Landshut) seinen drei 17- und 18-jährigen ukrainischen Begleitern eine Arbeitsmachete. Dies verunsicherte Mitreisende, die daraufhin die Bundespolizei informierten. Der Zug wurde am Bahnhof Freising angehalten. Die vier Reisenden zeigten sich bei der Kontrolle kooperativ. Es stellte sich heraus, dass sie zum Angeln unterwegs waren und der 18-Jährige die Machete seinen Freunden gezeigt hatte. Da ihre Aussagen glaubhaft waren und keine weiteren Bedrohungen gemeldet wurden, durften sie nach einer Gefährderansprache weiterreisen. Der 18-Jährige, wohnhaft in Oberschleißheim, erhielt jedoch eine mündliche Verwarnung wegen Verstoßes gegen das im Rahmen des Oktoberfestes erlassene Mitführverbot gefährlicher Gegenstände und Waffen in ausgewiesenen Münchner Bahnbereichen, da er den Hauptbahnhof München mit der Machete betreten hatte. Im Falle einer Rückreise mit der Machete wurde ein Bußgeld und die Sicherstellung des Gegenstandes angedroht.
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