Am 20. September 2025, gegen 20:20 Uhr, kam es nach einer Strafanzeigenaufnahme auf dem Neubrandenburger Datzeberg zu Störungen der Polizeikräfte durch unbeteiligte Anwohner, die sich über die polizeilichen Maßnahmen echauffierten. Als die Beamten den Einsatzort verlassen wollten, beleidigte eine 41-jährige deutsche Staatsbürgerin die Einsatzkräfte mehrfach. Nachdem die Beamten die Frau als Beschuldigte im Strafverfahren belehrten, weigerte sie sich, Angaben zu ihren Personalien zu machen und wollte die Örtlichkeit verlassen. Mehrere Aufforderungen, vor Ort zu bleiben, ignorierte sie und drohte den Beamten mit dem Einsatz von Pfefferspray. Ihr Ehemann, ein 45-jähriger deutscher Staatsbürger, solidarisierte sich mit ihr und leistete Widerstand gegen die Beamten, indem er versuchte, diese wegzuschieben. Er wurde zu Boden gebracht und fixiert. Während des Einsatzes versammelten sich ca. 40 Personen am Ereignisort. Die Beschuldigte versuchte, die Personengruppe gegen die Maßnahmen der Polizeibeamten zu mobilisieren. Ein 48-jähriger deutscher Staatsbürger aus dieser Gruppe beabsichtigte daraufhin, den 45-Jährigen aus der polizeilichen Maßnahme zu befreien. Er ignorierte die Aufforderungen der Beamten, Abstand zu halten und versuchte, sich an den Polizisten vorbei zu drängen. Um den Befreiungsversuch zu unterbinden, mussten die Beamten das Reizstoffsprühgerät einsetzen. Der 48-Jährige erlitt dabei Reizungen der Augen und musste durch die Besatzung eines angeforderten Rettungswagens versorgt werden. Während des gesamten Einsatzes kam es permanent zu lautstarken Unmutsbekundungen gegen die polizeilichen Maßnahmen. Die 41-jährige Beschuldigte forderte die Personengruppe immer wieder auf, die Maßnahmen zu filmen und ihrem Mann zu helfen. Letztendlich konnten die einsatzrelevanten Personalien festgestellt und entsprechende Strafanzeigen gefertigt werden. Zur Bewältigung der Lage wurden insgesamt acht Funkstreifenwagen aus Neubrandenburg, Friedland und Malchin eingesetzt. Alle Polizeibeamten blieben unverletzt. #Raubüberfall
Am 20. September 2025, gegen 20:20 Uhr, kam es nach einer Strafanzeigenaufnahme auf dem Neubrandenburger Datzeberg zu Störungen der Polizeikräfte durch unbeteiligte Anwohner, die sich über die polizeilichen Maßnahmen echauffierten. Als die Beamten den Einsatzort verlassen wollten, beleidigte eine 41-jährige deutsche Staatsbürgerin die Einsatzkräfte mehrfach. Nachdem die Beamten die Frau als Beschuldigte im Strafverfahren belehrten, weigerte sie sich, Angaben zu ihren Personalien zu machen und wollte die Örtlichkeit verlassen. Mehrere Aufforderungen, vor Ort zu bleiben, ignorierte sie und drohte den Beamten mit dem Einsatz von Pfefferspray. Ihr Ehemann, ein 45-jähriger deutscher Staatsbürger, solidarisierte sich mit ihr und leistete Widerstand gegen die Beamten, indem er versuchte, diese wegzuschieben. Er wurde zu Boden gebracht und fixiert. Während des Einsatzes versammelten sich ca. 40 Personen am Ereignisort. Die Beschuldigte versuchte, die Personengruppe gegen die Maßnahmen der Polizeibeamten zu mobilisieren. Ein 48-jähriger deutscher Staatsbürger aus dieser Gruppe beabsichtigte daraufhin, den 45-Jährigen aus der polizeilichen Maßnahme zu befreien. Er ignorierte die Aufforderungen der Beamten, Abstand zu halten und versuchte, sich an den Polizisten vorbei zu drängen. Um den Befreiungsversuch zu unterbinden, mussten die Beamten das Reizstoffsprühgerät einsetzen. Der 48-Jährige erlitt dabei Reizungen der Augen und musste durch die Besatzung eines angeforderten Rettungswagens versorgt werden. Während des gesamten Einsatzes kam es permanent zu lautstarken Unmutsbekundungen gegen die polizeilichen Maßnahmen. Die 41-jährige Beschuldigte forderte die Personengruppe immer wieder auf, die Maßnahmen zu filmen und ihrem Mann zu helfen. Letztendlich konnten die einsatzrelevanten Personalien festgestellt und entsprechende Strafanzeigen gefertigt werden. Zur Bewältigung der Lage wurden insgesamt acht Funkstreifenwagen aus Neubrandenburg, Friedland und Malchin eingesetzt. Alle Polizeibeamten blieben unverletzt. #Raubüberfall
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