Am 19. September 2025 um 11:53 Uhr erhielt das Polizeipräsidium Duisburg eine E-Mail von einem E-Mail-Konto der Gesamtschule Walsum, die an eine derzeit noch nicht quantifizierbare Anzahl von Empfängern verschickt wurde. In dieser E-Mail wurden Straftaten zum Nachteil der Schüler und Bediensteten der Schule angekündigt, ohne den Zeitpunkt der Tatausführung näher zu spezifizieren. Unmittelbar nach Kenntniserlangung des Sachverhalts wurden Einsatzkräfte zur Schule entsandt und führten Aufklärungs- und Präsenzmaßnahmen durch, um ein mögliches Restrisiko zu minimieren. Die Schulleitung entschied, den Schulbetrieb für den 19. September 2025 einzustellen. Die Duisburger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und steht im Austausch mit der Schulleitung. Derartige Drohungen werden einzeln und im konkreten Zusammenhang bewertet. Im Rahmen der laufenden Ermittlungen kamen Experten der Duisburger Kriminalpolizei zu der Einschätzung, dass die angekündigten Taten zu keinem Zeitpunkt als ernsthaft einzuschätzen waren. Die Ermittlungen zum Verfasser und Absender der E-Mail dauern an. Die Polizei weist darauf hin, dass jede Drohung dieser Art den Anfangsverdacht einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten begründet und konsequent ermittelt und strafrechtlich verfolgt wird.
Am 19. September 2025 um 11:53 Uhr erhielt das Polizeipräsidium Duisburg eine E-Mail von einem E-Mail-Konto der Gesamtschule Walsum, die an eine derzeit noch nicht quantifizierbare Anzahl von Empfängern verschickt wurde. In dieser E-Mail wurden Straftaten zum Nachteil der Schüler und Bediensteten der Schule angekündigt, ohne den Zeitpunkt der Tatausführung näher zu spezifizieren. Unmittelbar nach Kenntniserlangung des Sachverhalts wurden Einsatzkräfte zur Schule entsandt und führten Aufklärungs- und Präsenzmaßnahmen durch, um ein mögliches Restrisiko zu minimieren. Die Schulleitung entschied, den Schulbetrieb für den 19. September 2025 einzustellen. Die Duisburger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und steht im Austausch mit der Schulleitung. Derartige Drohungen werden einzeln und im konkreten Zusammenhang bewertet. Im Rahmen der laufenden Ermittlungen kamen Experten der Duisburger Kriminalpolizei zu der Einschätzung, dass die angekündigten Taten zu keinem Zeitpunkt als ernsthaft einzuschätzen waren. Die Ermittlungen zum Verfasser und Absender der E-Mail dauern an. Die Polizei weist darauf hin, dass jede Drohung dieser Art den Anfangsverdacht einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten begründet und konsequent ermittelt und strafrechtlich verfolgt wird.
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