Am 17. September 2025 gegen 18:00 Uhr meldeten sich zwei Fahrzeugführer bei der Polizei und gaben an, auf der Bundesautobahn 57 in Richtung Krefeld im Bereich der Brücke Tucherstraße einen lauten Knall wahrgenommen zu haben. Bei einem Fahrzeug splitterte die Frontscheibe. Sie bemerkten einen Mann am Fahrbahnrand, der offenbar Gegenstände auf die Fahrbahn warf. Mehrere Streifenwagen fuhren zum Einsatzort. Ein Motorradpolizist traf eine männliche Person an und kontrollierte sie. Der 32-jährige Mann aus Eritrea, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wurde zunächst wegen des Verdachts eines möglichen versuchten Tötungsdeliktes festgenommen und zu einer Polizeiwache gebracht. Die Beamten fanden auf der Fahrbahn eine zerbrochene Glasflasche. Ob der Mann diese oder weitere Gegenstände geworfen hat, wird ermittelt. Die Ermittlungen führten zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Verdacht auf ein versuchtes Tötungsdelikt konnte nicht belegt werden. Warum der Mann die Gegenstände warf, wird vom Verkehrskommissariat ermittelt. Er soll nach Prüfung von Haftgründen einem Haftrichter vorgeführt werden. #Tötungsdelikt #Festnahme #VersuchtesTötungsdelikt
Am 17. September 2025 gegen 18:00 Uhr meldeten sich zwei Fahrzeugführer bei der Polizei und gaben an, auf der Bundesautobahn 57 in Richtung Krefeld im Bereich der Brücke Tucherstraße einen lauten Knall wahrgenommen zu haben. Bei einem Fahrzeug splitterte die Frontscheibe. Sie bemerkten einen Mann am Fahrbahnrand, der offenbar Gegenstände auf die Fahrbahn warf. Mehrere Streifenwagen fuhren zum Einsatzort. Ein Motorradpolizist traf eine männliche Person an und kontrollierte sie. Der 32-jährige Mann aus Eritrea, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wurde zunächst wegen des Verdachts eines möglichen versuchten Tötungsdeliktes festgenommen und zu einer Polizeiwache gebracht. Die Beamten fanden auf der Fahrbahn eine zerbrochene Glasflasche. Ob der Mann diese oder weitere Gegenstände geworfen hat, wird ermittelt. Die Ermittlungen führten zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Verdacht auf ein versuchtes Tötungsdelikt konnte nicht belegt werden. Warum der Mann die Gegenstände warf, wird vom Verkehrskommissariat ermittelt. Er soll nach Prüfung von Haftgründen einem Haftrichter vorgeführt werden. #Tötungsdelikt #Festnahme #VersuchtesTötungsdelikt
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