Am 17. September 2025 führten die zuständigen Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Schwerin Durchsuchungsmaßnahmen im Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern durch. Zusätzlich fanden Durchsuchungen im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) statt. Die Unschuldsvermutung gilt. Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, dies ist bei Strafverfahren üblich und wird in der Regel bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Innenminister Christian Pegel erklärte, dass das Ministerium die Angelegenheit sehr ernst nimmt, uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und die Aufklärung des Sachverhalts unterstützt. Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine weiteren inhaltlichen Angaben gemacht werden.
Am 17. September 2025 führten die zuständigen Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Schwerin Durchsuchungsmaßnahmen im Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern durch. Zusätzlich fanden Durchsuchungen im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) statt. Die Unschuldsvermutung gilt. Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, dies ist bei Strafverfahren üblich und wird in der Regel bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Innenminister Christian Pegel erklärte, dass das Ministerium die Angelegenheit sehr ernst nimmt, uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und die Aufklärung des Sachverhalts unterstützt. Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine weiteren inhaltlichen Angaben gemacht werden.
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