Am 17. September 2025 wurden im Rahmen der "Safety-Days" im Stadtgebiet Baumholder Verkehrskontrollen durchgeführt. Die Fahrzeugführer wurden über festgestellte Mängel und fehlerhafte Verhaltensweisen aufgeklärt und in verkehrserzieherischen Gesprächen auf die Auswirkungen ihres Fahrverhaltens und des technischen Zustands ihrer Fahrzeuge im Hinblick auf Unfallursachen sensibilisiert. Bei einem VW Golf GTI wurden diverse Modifikationen festgestellt, darunter ein verbautes Luftfahrwerk (Airride) mit elektronischer Fernbedienung, dessen Einstellmodul vom Stromkreislauf getrennt war. Dies führte zur Deaktivierung sicherheitsrelevanter Komponenten wie des akustischen Summers, wodurch der Fahrzeugführer bei plötzlichem Druckabfall nicht mehr vorschriftsmäßig gewarnt wird. Im Fahrzeuginneren befand sich ein nicht zulässig in der Isofix-Halterung befestigter Überrollkäfig. Aufgrund der Komplexität des Luftfahrwerksystems wurde der VW einer Prüfstelle zugeführt, die die polizeilichen Feststellungen bestätigte und weitere unzulässige Veränderungen, wie verstellbare Koppelstangen und einen derart hohen Reifenverschleiß an den Vorderrädern, dass das Gewebe sichtbar war, protokollierte. Dies stellte eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Auch an der nachgerüsteten und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Abgasanlage wurde unzulässig manipuliert; die Deaktivierung der Schubabschaltung führte zu übermäßig lauten "Schubknallern" (ca. 106 dB Standgeräusch bei der Messung). Infolge der nachgewiesenen Veränderungen erlosch die Betriebserlaubnis des VW. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, die Zulassungsstelle wurde informiert. Der Fahrzeugführer muss mit einem Bußgeld im dreistelligen Bereich und mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen.
Am 17. September 2025 wurden im Rahmen der "Safety-Days" im Stadtgebiet Baumholder Verkehrskontrollen durchgeführt. Die Fahrzeugführer wurden über festgestellte Mängel und fehlerhafte Verhaltensweisen aufgeklärt und in verkehrserzieherischen Gesprächen auf die Auswirkungen ihres Fahrverhaltens und des technischen Zustands ihrer Fahrzeuge im Hinblick auf Unfallursachen sensibilisiert. Bei einem VW Golf GTI wurden diverse Modifikationen festgestellt, darunter ein verbautes Luftfahrwerk (Airride) mit elektronischer Fernbedienung, dessen Einstellmodul vom Stromkreislauf getrennt war. Dies führte zur Deaktivierung sicherheitsrelevanter Komponenten wie des akustischen Summers, wodurch der Fahrzeugführer bei plötzlichem Druckabfall nicht mehr vorschriftsmäßig gewarnt wird. Im Fahrzeuginneren befand sich ein nicht zulässig in der Isofix-Halterung befestigter Überrollkäfig. Aufgrund der Komplexität des Luftfahrwerksystems wurde der VW einer Prüfstelle zugeführt, die die polizeilichen Feststellungen bestätigte und weitere unzulässige Veränderungen, wie verstellbare Koppelstangen und einen derart hohen Reifenverschleiß an den Vorderrädern, dass das Gewebe sichtbar war, protokollierte. Dies stellte eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Auch an der nachgerüsteten und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Abgasanlage wurde unzulässig manipuliert; die Deaktivierung der Schubabschaltung führte zu übermäßig lauten "Schubknallern" (ca. 106 dB Standgeräusch bei der Messung). Infolge der nachgewiesenen Veränderungen erlosch die Betriebserlaubnis des VW. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, die Zulassungsstelle wurde informiert. Der Fahrzeugführer muss mit einem Bußgeld im dreistelligen Bereich und mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen.
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