Am 17. September 2025 gegen 03:15 Uhr wurde auf der Kölner Straße in Neuss ein Fahrzeugführer kontrolliert, dessen Fahrweise einen Beamten auf sich aufmerksam gemacht hatte. Der Mann war zuvor beim Abbiegen auf die Gegenfahrspur geraten und zeigte ein unsicheres Fahrverhalten. Die Kontrolle ergab, dass der 39-jährige Mann ohne festen Wohnsitz in Deutschland keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, diese ihm bereits vor etwa fünf Jahren entzogen wurde und zudem aufgrund einer ausstehenden Haftstrafe gesucht wurde. Er wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Es besteht der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol; eine Blutprobe soll dies klären. Da der Mann während der Kontrolle versuchte, ein kleines Tütchen mit weißem Pulver (vermutlich Betäubungsmittel) zu verbergen, indem er es vor den Augen der Beamten wegwarf, muss er sich zusätzlich zu den Verkehrsdelikten Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Der Mann wurde im Laufe des Tages in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Am 17. September 2025 gegen 03:15 Uhr wurde auf der Kölner Straße in Neuss ein Fahrzeugführer kontrolliert, dessen Fahrweise einen Beamten auf sich aufmerksam gemacht hatte. Der Mann war zuvor beim Abbiegen auf die Gegenfahrspur geraten und zeigte ein unsicheres Fahrverhalten. Die Kontrolle ergab, dass der 39-jährige Mann ohne festen Wohnsitz in Deutschland keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, diese ihm bereits vor etwa fünf Jahren entzogen wurde und zudem aufgrund einer ausstehenden Haftstrafe gesucht wurde. Er wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Es besteht der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol; eine Blutprobe soll dies klären. Da der Mann während der Kontrolle versuchte, ein kleines Tütchen mit weißem Pulver (vermutlich Betäubungsmittel) zu verbergen, indem er es vor den Augen der Beamten wegwarf, muss er sich zusätzlich zu den Verkehrsdelikten Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Der Mann wurde im Laufe des Tages in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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