Am 16. September 2025 brachten Bundespolizisten einen 45-jährigen rumänischen Staatsangehörigen zur Anzeige. Dieser führte als Beifahrer eines Fahrzeugs aus Belgien ein 34 cm langes Springmesser mit sich. Da dies eine strafbare Handlung nach dem Waffengesetz darstellt, wurde das Messer beschlagnahmt. Nach der Anzeigenerstattung konnte der Betroffene seine Reise fortsetzen.
Am 16. September 2025 brachten Bundespolizisten einen 45-jährigen rumänischen Staatsangehörigen zur Anzeige. Dieser führte als Beifahrer eines Fahrzeugs aus Belgien ein 34 cm langes Springmesser mit sich. Da dies eine strafbare Handlung nach dem Waffengesetz darstellt, wurde das Messer beschlagnahmt. Nach der Anzeigenerstattung konnte der Betroffene seine Reise fortsetzen.
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