Am 14. September 2025 wurde gegen 03:30 Uhr in der Zollamtstraße in Kaiserslautern ein 18-jähriger Mann am Steuer eines Pkw kontrolliert. Der junge Fahrer gab an, etwa eine Stunde zuvor ein alkoholhaltiges Getränk konsumiert zu haben. Da für ihn die Null-Promille-Grenze gilt, war dies ein Verstoß. Er konnte zudem keinen gültigen Führerschein vorweisen und gab an, diesen zu Hause liegen gelassen zu haben. Recherchen ergaben jedoch, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Der 18-Jährige wurde über seine Rechte belehrt und zur Dienststelle gebracht, wo er später von einem Freund mit gültiger Fahrerlaubnis abgeholt wurde. Da der Mann angab, von seiner Mutter die Erlaubnis zum Fahren ihres Autos erhalten zu haben, wird auch gegen die Halterin wegen Duldung einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Am 14. September 2025 wurde gegen 03:30 Uhr in der Zollamtstraße in Kaiserslautern ein 18-jähriger Mann am Steuer eines Pkw kontrolliert. Der junge Fahrer gab an, etwa eine Stunde zuvor ein alkoholhaltiges Getränk konsumiert zu haben. Da für ihn die Null-Promille-Grenze gilt, war dies ein Verstoß. Er konnte zudem keinen gültigen Führerschein vorweisen und gab an, diesen zu Hause liegen gelassen zu haben. Recherchen ergaben jedoch, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Der 18-Jährige wurde über seine Rechte belehrt und zur Dienststelle gebracht, wo er später von einem Freund mit gültiger Fahrerlaubnis abgeholt wurde. Da der Mann angab, von seiner Mutter die Erlaubnis zum Fahren ihres Autos erhalten zu haben, wird auch gegen die Halterin wegen Duldung einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
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