Am 11. September 2025 verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück zu elf Monaten Haft auf Bewährung (vier Jahre). Der Verurteilte hatte zwischen April 2023 und März 2024 drei Beschäftigungen aufgenommen, die er dem Leistungsträger nicht meldete und dadurch ca. 3.800 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezog. Die Aufdeckung erfolgte durch den automatisierten Datenabgleich DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger. Der Leistungsträger informierte daraufhin das Hauptzollamt Osnabrück, welches die Ermittlungen aufnahm, die zur Anklageerhebung wegen Betrugs führten. Der Angeklagte war verpflichtet, den Leistungsträger über seine beruflichen Tätigkeiten zu informieren, was er trotz Hinweisen unterließ.
Am 11. September 2025 verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück zu elf Monaten Haft auf Bewährung (vier Jahre). Der Verurteilte hatte zwischen April 2023 und März 2024 drei Beschäftigungen aufgenommen, die er dem Leistungsträger nicht meldete und dadurch ca. 3.800 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezog. Die Aufdeckung erfolgte durch den automatisierten Datenabgleich DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger. Der Leistungsträger informierte daraufhin das Hauptzollamt Osnabrück, welches die Ermittlungen aufnahm, die zur Anklageerhebung wegen Betrugs führten. Der Angeklagte war verpflichtet, den Leistungsträger über seine beruflichen Tätigkeiten zu informieren, was er trotz Hinweisen unterließ.
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