Am 07. September 2025 wurden im Rahmen von Sonderkontrollen der Polizei Adenau am Nürburgring bei vier Pkw erloschene Betriebserlaubnisse festgestellt. Acht Personen müssen sich wegen unnötiger Lärmverursachung einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen. Zwei Fahrzeugführer überholten rechts, drei fuhren unter Alkoholeinfluss. Acht Personen konnten die geforderten Dokumente nicht vorzeigen oder hatten kein Kennzeichen an der Fahrzeugfront angebracht. Auf der B 258 (Kirmutscheider Kreuzung) wurden bei einer Geschwindigkeitsmessung sechs Verstöße festgestellt, der höchste gemessene Wert lag bei 73 km/h bei erlaubten 50 km/h. Dreizehn der Verantwortlichen für die Ordnungswidrigkeiten waren nichtdeutsche Verkehrsteilnehmer; zur Sicherung des Verfahrens wurden Sicherheitsleistungen per Kartenzahlung einbehalten. Bei zwei Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt, wobei ein Pkw aufgrund eines gefährlichen Umbaus abgeschleppt werden musste.
Am 07. September 2025 wurden im Rahmen von Sonderkontrollen der Polizei Adenau am Nürburgring bei vier Pkw erloschene Betriebserlaubnisse festgestellt. Acht Personen müssen sich wegen unnötiger Lärmverursachung einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen. Zwei Fahrzeugführer überholten rechts, drei fuhren unter Alkoholeinfluss. Acht Personen konnten die geforderten Dokumente nicht vorzeigen oder hatten kein Kennzeichen an der Fahrzeugfront angebracht. Auf der B 258 (Kirmutscheider Kreuzung) wurden bei einer Geschwindigkeitsmessung sechs Verstöße festgestellt, der höchste gemessene Wert lag bei 73 km/h bei erlaubten 50 km/h. Dreizehn der Verantwortlichen für die Ordnungswidrigkeiten waren nichtdeutsche Verkehrsteilnehmer; zur Sicherung des Verfahrens wurden Sicherheitsleistungen per Kartenzahlung einbehalten. Bei zwei Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt, wobei ein Pkw aufgrund eines gefährlichen Umbaus abgeschleppt werden musste.
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