Am 27. August 2025 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen die deutschen Staatsangehörigen Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. Die Angeschuldigten sind verdächtig, sich als Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) betätigt zu haben; Jörg S. wird zudem Rädelsführerschaft (§ 129a Abs. 4 StGB) vorgeworfen. Alle Angeschuldigten sind wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) angeklagt. Karl K., Jörn S. und Norman T. sollen teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Jörg S. teilweise als Heranwachsende gehandelt haben (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Kurt H. wird zusätzlich versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen (§ 211 Abs. 2; §§ 22, 23 StGB), tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1 StGB) und ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) vorgeworfen. Die Angeschuldigten gehörten einer Anfang Februar 2020 gegründeten Vereinigung namens "Sächsische Separatisten" an, einer militanten Gruppierung mit etwa zwanzig Mitgliedern, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und teilweise apokalyptischen Vorstellungen geprägt war. Die Mitglieder lehnten die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und glaubten an einen bevorstehenden staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch ("Tag X"), bei dem sie mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen erobern und einen nationalsozialistisch ausgerichteten Staat errichten wollten. Geplant war die Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen unerwünschter Menschengruppen. Seit ihrer Gründung bereiteten sich die "Sächsischen Separatisten" kontinuierlich vor, absolvierten paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung (Häuserkampf, Waffenkampf, Nacht- und Gewaltmärsche, Patrouillengänge) und beschafften sich militärische Ausrüstung (Munition, Messer, Macheten, Flecktarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken, Schutzwesten, Funkgeräte). Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern; Kurt H., Hans-Georg P. und Kevin R. schlossen sich spätestens im August 2022 an, Kevin M. im Mai 2023. Jörg S. initiierte die Vereinigung und hatte eine Führungsrolle, administrierte die Kommunikation und leitete Trainings. Die anderen Angeschuldigten nahmen an Trainings teil, übten den Umgang mit Schusswaffen und beschafften Ausrüstung. Jörn S. war in die interne Kommunikation eingebunden, Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. erstellten Propaganda. Die "Sächsischen Separatisten" wurden am 5. November 2024 durch Festnahmen zerschlagen. Bei seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, der daraufhin in Gegenwehr schoss und Kurt H. verletzte. Alle Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft; die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder und Unterstützer dauern an. #Tötungsdelikt #Festnahme #VersuchtesTötungsdelikt #Körperverletzung
Am 27. August 2025 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen die deutschen Staatsangehörigen Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. Die Angeschuldigten sind verdächtig, sich als Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) betätigt zu haben; Jörg S. wird zudem Rädelsführerschaft (§ 129a Abs. 4 StGB) vorgeworfen. Alle Angeschuldigten sind wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) angeklagt. Karl K., Jörn S. und Norman T. sollen teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Jörg S. teilweise als Heranwachsende gehandelt haben (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Kurt H. wird zusätzlich versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen (§ 211 Abs. 2; §§ 22, 23 StGB), tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1 StGB) und ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) vorgeworfen. Die Angeschuldigten gehörten einer Anfang Februar 2020 gegründeten Vereinigung namens "Sächsische Separatisten" an, einer militanten Gruppierung mit etwa zwanzig Mitgliedern, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und teilweise apokalyptischen Vorstellungen geprägt war. Die Mitglieder lehnten die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und glaubten an einen bevorstehenden staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch ("Tag X"), bei dem sie mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen erobern und einen nationalsozialistisch ausgerichteten Staat errichten wollten. Geplant war die Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen unerwünschter Menschengruppen. Seit ihrer Gründung bereiteten sich die "Sächsischen Separatisten" kontinuierlich vor, absolvierten paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung (Häuserkampf, Waffenkampf, Nacht- und Gewaltmärsche, Patrouillengänge) und beschafften sich militärische Ausrüstung (Munition, Messer, Macheten, Flecktarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken, Schutzwesten, Funkgeräte). Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern; Kurt H., Hans-Georg P. und Kevin R. schlossen sich spätestens im August 2022 an, Kevin M. im Mai 2023. Jörg S. initiierte die Vereinigung und hatte eine Führungsrolle, administrierte die Kommunikation und leitete Trainings. Die anderen Angeschuldigten nahmen an Trainings teil, übten den Umgang mit Schusswaffen und beschafften Ausrüstung. Jörn S. war in die interne Kommunikation eingebunden, Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. erstellten Propaganda. Die "Sächsischen Separatisten" wurden am 5. November 2024 durch Festnahmen zerschlagen. Bei seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, der daraufhin in Gegenwehr schoss und Kurt H. verletzte. Alle Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft; die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder und Unterstützer dauern an. #Tötungsdelikt #Festnahme #VersuchtesTötungsdelikt #Körperverletzung
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