Am 09. September 2025 wurde ein 25-jähriger albanischer Staatsangehöriger durch Beamte der Bundespolizei in einem Fernreisezug zwischen Freilassing und Traunstein verhaftet. Im Rahmen einer Grenzkontrolle wurde der Mann in Fahndungssystemen überprüft, wobei ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Fürth auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festgestellt wurde. Der Haftbefehl wegen gewerbsmäßiger Hehlerei wurde bestätigt. Der 25-Jährige ist wegen diverser Rechtsverstöße polizeibekannt und war bereits im September 2022 nach einer unerlaubten Einreise im Frühjahr 2021 und Überschreitung der Aufenthaltsdauer ausgewiesen worden. Ein daraufhin verhängtes zweijähriges Einreiseverbot wurde im April 2024 in Nürnberg durch ihn missachtet, was zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot führte. Nach einer erneuten Ausweisung im Juli 2024 nach Albanien, aufgrund nicht erfolgter Ausreise innerhalb gesetzter Frist, wurde ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland, die EU und den Schengen-Raum verhängt. Durch seinen erneuten Einreiseversuch besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise und des versuchten Verstoßes gegen ein bestehendes Einreiseverbot. Der Albaner wurde dem Amtsgericht Fürth vorgeführt und anschließend durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am 09. September 2025 wurde ein 25-jähriger albanischer Staatsangehöriger durch Beamte der Bundespolizei in einem Fernreisezug zwischen Freilassing und Traunstein verhaftet. Im Rahmen einer Grenzkontrolle wurde der Mann in Fahndungssystemen überprüft, wobei ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Fürth auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festgestellt wurde. Der Haftbefehl wegen gewerbsmäßiger Hehlerei wurde bestätigt. Der 25-Jährige ist wegen diverser Rechtsverstöße polizeibekannt und war bereits im September 2022 nach einer unerlaubten Einreise im Frühjahr 2021 und Überschreitung der Aufenthaltsdauer ausgewiesen worden. Ein daraufhin verhängtes zweijähriges Einreiseverbot wurde im April 2024 in Nürnberg durch ihn missachtet, was zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot führte. Nach einer erneuten Ausweisung im Juli 2024 nach Albanien, aufgrund nicht erfolgter Ausreise innerhalb gesetzter Frist, wurde ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland, die EU und den Schengen-Raum verhängt. Durch seinen erneuten Einreiseversuch besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise und des versuchten Verstoßes gegen ein bestehendes Einreiseverbot. Der Albaner wurde dem Amtsgericht Fürth vorgeführt und anschließend durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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