Am 10. September 2025 gegen 00:00 Uhr stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Pomellen zwei mit Vollstreckungshaftbefehlen gesuchte Straftäter fest. Ein 35-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger, der sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass auswies, wurde aufgrund einer Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hanau wegen Trunkenheit im Verkehr festgenommen. Er hatte eine Geldstrafe von 1000,00 EUR und Kosten von 248,68 EUR zu zahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen zu verbüßen. Eine Durchsuchung ergab einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel; ein Aufenthalt in Polen bis zum 30.09.2025 war erlaubt, jedoch nicht im Schengenraum gültig. Aufenthaltslegitimierende Dokumente für Deutschland konnte er nicht vorweisen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, u.a. einer Strafanzeige wegen Versuchs der unerlaubten Einreise, wurde er aufgrund Zahlungsunfähigkeit in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.



Ein 34-jähriger polnischer Staatsangehöriger, der als Mitreisender in einem PKW mit polnischer Zulassung kontrolliert wurde, war aufgrund einer Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Die Zahlung von 450,00 EUR und 86,00 EUR Kosten ersparte ihm eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Am 10. September 2025 gegen 00:00 Uhr stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Pomellen zwei mit Vollstreckungshaftbefehlen gesuchte Straftäter fest. Ein 35-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger, der sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass auswies, wurde aufgrund einer Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hanau wegen Trunkenheit im Verkehr festgenommen. Er hatte eine Geldstrafe von 1000,00 EUR und Kosten von 248,68 EUR zu zahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen zu verbüßen. Eine Durchsuchung ergab einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel; ein Aufenthalt in Polen bis zum 30.09.2025 war erlaubt, jedoch nicht im Schengenraum gültig. Aufenthaltslegitimierende Dokumente für Deutschland konnte er nicht vorweisen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, u.a. einer Strafanzeige wegen Versuchs der unerlaubten Einreise, wurde er aufgrund Zahlungsunfähigkeit in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.

Ein 34-jähriger polnischer Staatsangehöriger, der als Mitreisender in einem PKW mit polnischer Zulassung kontrolliert wurde, war aufgrund einer Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Die Zahlung von 450,00 EUR und 86,00 EUR Kosten ersparte ihm eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
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