Am 09. September 2025 wurde ein 41-jähriger tschechischer Staatsangehöriger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Als Beifahrer eines PKW führte er griffbereit in seiner Hosentasche ein Reizstoffsprühgerät ohne erforderliches BKA-Kennzeichen, welches nicht als Tierabwehrspray zählt. Das Reizstoffsprühgerät wurde sichergestellt. Anschließend konnte die Fahrt fortgesetzt werden.
Am 09. September 2025 wurde ein 41-jähriger tschechischer Staatsangehöriger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Als Beifahrer eines PKW führte er griffbereit in seiner Hosentasche ein Reizstoffsprühgerät ohne erforderliches BKA-Kennzeichen, welches nicht als Tierabwehrspray zählt. Das Reizstoffsprühgerät wurde sichergestellt. Anschließend konnte die Fahrt fortgesetzt werden.
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