Mann nach Sturz mit E-Stehroller verletzt
Am 02.06.2026 gegen 16:20 Uhr war ein Mann mit seinem Elektro-Stehroller auf der Langgasse in südlicher Richtung unterwegs. Aufgrund einer Bodenwelle verlor er die Kontrolle und stürzte. Dabei zog er sich Kopfverletzungen zu und musste mit dem Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Bei einer technischen Überprüfung wurde festgestellt, dass der Stehroller nicht den Vorschriften entsprach: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und die maximale Motorleistung von 500 Watt wurden überschritten. Die Landespolizei weist darauf hin, dass Elektro-Stehroller erst ab 14 Jahren mit Führerausweis Kategorie M oder ab 16 Jahren ohne Führerausweis genutzt werden dürfen. Das Befahren von Trottoirs ist nicht erlaubt; Radwege sind zu benützen. Technische Veränderungen oder Überschreitungen der Leistungsgrenzen führen zum Verlust der Einstufung als Leicht-Motorfahrrad und können rechtliche Konsequenzen haben.
Am 02.06.2026 gegen 16:20 Uhr war ein Mann mit seinem Elektro-Stehroller auf der Langgasse in südlicher Richtung unterwegs. Aufgrund einer Bodenwelle verlor er die Kontrolle und stürzte. Dabei zog er sich Kopfverletzungen zu und musste mit dem Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Bei einer technischen Überprüfung wurde festgestellt, dass der Stehroller nicht den Vorschriften entsprach: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und die maximale Motorleistung von 500 Watt wurden überschritten. Die Landespolizei weist darauf hin, dass Elektro-Stehroller erst ab 14 Jahren mit Führerausweis Kategorie M oder ab 16 Jahren ohne Führerausweis genutzt werden dürfen. Das Befahren von Trottoirs ist nicht erlaubt; Radwege sind zu benützen. Technische Veränderungen oder Überschreitungen der Leistungsgrenzen führen zum Verlust der Einstufung als Leicht-Motorfahrrad und können rechtliche Konsequenzen haben.
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