Am 08. September 2025, gegen 19:10 Uhr, wurde am Grenzübergang Pomellen ein 28-jähriger georgischer Staatsangehöriger als Beifahrer in einem PKW mit deutscher Zulassung kontrolliert. Die Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Amberg zur Strafvollstreckung wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise: 1800,00 EUR Geldstrafe plus 77,50 EUR Verfahrenskosten oder ersatzweise 90 Tage Freiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er noch in der Nacht in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Zusätzlich wird gegen ihn wegen versuchter unerlaubter Einreise ermittelt, da er zwar einen gültigen georgischen Reisepass, aber keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für Deutschland besaß.
Am 08. September 2025, gegen 19:10 Uhr, wurde am Grenzübergang Pomellen ein 28-jähriger georgischer Staatsangehöriger als Beifahrer in einem PKW mit deutscher Zulassung kontrolliert. Die Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Amberg zur Strafvollstreckung wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise: 1800,00 EUR Geldstrafe plus 77,50 EUR Verfahrenskosten oder ersatzweise 90 Tage Freiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er noch in der Nacht in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Zusätzlich wird gegen ihn wegen versuchter unerlaubter Einreise ermittelt, da er zwar einen gültigen georgischen Reisepass, aber keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für Deutschland besaß.
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