Am 07. September 2025 gab ein 48-jähriger Mann aus Lübbecke mutmaßlich mehrere Schüsse auf seinem Grundstück ab. Der Tatverdächtige war stark alkoholisiert. Die mutmaßliche Tatwaffe sowie sämtliche Waffen und Munition aus einem Waffentresor wurden sichergestellt. Die Ermittlungen wurden zunächst von einer Bielefelder Mordkommission geführt, da ein versuchter Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden konnte. Da dies nun ausgeschlossen ist, übernimmt die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke die weitere Bearbeitung. Der Tatverdächtige wird sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung verantworten müssen. Die zuständige Waffenbehörde leitete ein Verfahren zur Aufhebung der waffenrechtlichen Erlaubnisse ein und wird einen Widerrufsbescheid erlassen. Der 48-Jährige gilt als absolut unzuverlässig und darf zukünftig keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen mehr besitzen. Die Waffenbesitzkarte wird einbehalten und ein umfassendes Waffenverbot, welches auch den Umgang mit erlaubnisfrei zu erwerbenden Waffen untersagt, ist vorgesehen. Der Mann wurde am 07. September 2025 vorläufig festgenommen und nach seiner Ausnüchterung am 08. September 2025 entlassen, da keine Haftgründe bestanden und keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorlagen. Er war nicht vorbestraft. #Sachbeschädigung #Tötungsdelikt
Am 07. September 2025 gab ein 48-jähriger Mann aus Lübbecke mutmaßlich mehrere Schüsse auf seinem Grundstück ab. Der Tatverdächtige war stark alkoholisiert. Die mutmaßliche Tatwaffe sowie sämtliche Waffen und Munition aus einem Waffentresor wurden sichergestellt. Die Ermittlungen wurden zunächst von einer Bielefelder Mordkommission geführt, da ein versuchter Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden konnte. Da dies nun ausgeschlossen ist, übernimmt die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke die weitere Bearbeitung. Der Tatverdächtige wird sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung verantworten müssen. Die zuständige Waffenbehörde leitete ein Verfahren zur Aufhebung der waffenrechtlichen Erlaubnisse ein und wird einen Widerrufsbescheid erlassen. Der 48-Jährige gilt als absolut unzuverlässig und darf zukünftig keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen mehr besitzen. Die Waffenbesitzkarte wird einbehalten und ein umfassendes Waffenverbot, welches auch den Umgang mit erlaubnisfrei zu erwerbenden Waffen untersagt, ist vorgesehen. Der Mann wurde am 07. September 2025 vorläufig festgenommen und nach seiner Ausnüchterung am 08. September 2025 entlassen, da keine Haftgründe bestanden und keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorlagen. Er war nicht vorbestraft. #Sachbeschädigung #Tötungsdelikt
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