Am 05. September 2025 stellte die Bundespolizei gegen 09:55 Uhr am Dortmunder Hauptbahnhof einen 39-Jährigen fest. Die Überprüfung seiner Daten ergab zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Dortmund: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen leichtfertiger Geldwäsche (Amtsgericht Dortmund, 2022) und eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Körperverletzung (Amtsgericht Dortmund, 2017). Der Mann wurde festgenommen, seine Identität mittels Fingerabdruckscan bestätigt und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. #Körperverletzung #Festnahme
Am 05. September 2025 stellte die Bundespolizei gegen 09:55 Uhr am Dortmunder Hauptbahnhof einen 39-Jährigen fest. Die Überprüfung seiner Daten ergab zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Dortmund: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen leichtfertiger Geldwäsche (Amtsgericht Dortmund, 2022) und eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Körperverletzung (Amtsgericht Dortmund, 2017). Der Mann wurde festgenommen, seine Identität mittels Fingerabdruckscan bestätigt und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. #Körperverletzung #Festnahme
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