In Berlin wurde am 19. Februar 2021 ein Geldtransporter vor einer Bankfiliale auf dem Kurfürstendamm überfallen. Der Angeklagte Muhamed R. wurde am heutigen Tag von der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Es wurde ein Wertersatz von 648.500,- Euro eingezogen, und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Nach den Feststellungen der Kammer überfiel der 31-jährige Angeklagte gemeinsam mit drei unbekannten Mittätern den Geldtransporter einer Sicherheitsfirma. Die Täter waren als Müllwerker verkleidet. Während die beiden Sicherheitsmitarbeiter Geldkassetten umluden, entwaffnete der Angeklagte einen der Mitarbeiter unter Vorhalt einer geladenen Schreckschusswaffe, stieß ihn zu Boden und besprühte ihn mit Pfefferspray. Ein Mittäter verfuhr entsprechend mit dem zweiten Sicherheitsmitarbeiter. Die weiteren Mittäter luden 15 Geldkassetten und eine Münzgeldtasche mit insgesamt 648.500,- Euro in einen Transportsack. Anschließend flüchteten der Angeklagte und seine Komplizen mit der Beute. Der Angeklagte wurde durch eine DNA-Spur an einem Pullover eines der Geschädigten ermittelt. Das Urteil beruht auf einer Verständigung gemäß § 257c StPO. Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter einigten sich darauf, dass der Angeklagte im Falle eines Geständnisses eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen sechs Jahren und sechs Monaten und sieben Jahren und sechs Monaten erhalten würde. Der Angeklagte wiederholte sein Geständnis und gab an, aufgrund seines Kokainkonsums ständig Geld benötigt zu haben. Die Einziehung des Wertersatzes in Höhe der Tatbeute wurde angeordnet. Der Angeklagte muss unabhängig von seinem eigenen Beuteanteil den bei dem Überfall erlangten Betrag zurückzahlen. Aufgrund seiner Drogensucht wurde entschieden, dass der Angeklagte nach Abbüßung eines Teils seiner Haftstrafe in einer Entziehungsanstalt behandelt wird. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten, da weiterhin Fluchtgefahr besteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. Die schriftlichen Urteilsgründe werden in einigen Wochen vorliegen. #Körperverletzung
In Berlin wurde am 19. Februar 2021 ein Geldtransporter vor einer Bankfiliale auf dem Kurfürstendamm überfallen. Der Angeklagte Muhamed R. wurde am heutigen Tag von der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Es wurde ein Wertersatz von 648.500,- Euro eingezogen, und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Nach den Feststellungen der Kammer überfiel der 31-jährige Angeklagte gemeinsam mit drei unbekannten Mittätern den Geldtransporter einer Sicherheitsfirma. Die Täter waren als Müllwerker verkleidet. Während die beiden Sicherheitsmitarbeiter Geldkassetten umluden, entwaffnete der Angeklagte einen der Mitarbeiter unter Vorhalt einer geladenen Schreckschusswaffe, stieß ihn zu Boden und besprühte ihn mit Pfefferspray. Ein Mittäter verfuhr entsprechend mit dem zweiten Sicherheitsmitarbeiter. Die weiteren Mittäter luden 15 Geldkassetten und eine Münzgeldtasche mit insgesamt 648.500,- Euro in einen Transportsack. Anschließend flüchteten der Angeklagte und seine Komplizen mit der Beute. Der Angeklagte wurde durch eine DNA-Spur an einem Pullover eines der Geschädigten ermittelt. Das Urteil beruht auf einer Verständigung gemäß § 257c StPO. Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter einigten sich darauf, dass der Angeklagte im Falle eines Geständnisses eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen sechs Jahren und sechs Monaten und sieben Jahren und sechs Monaten erhalten würde. Der Angeklagte wiederholte sein Geständnis und gab an, aufgrund seines Kokainkonsums ständig Geld benötigt zu haben. Die Einziehung des Wertersatzes in Höhe der Tatbeute wurde angeordnet. Der Angeklagte muss unabhängig von seinem eigenen Beuteanteil den bei dem Überfall erlangten Betrag zurückzahlen. Aufgrund seiner Drogensucht wurde entschieden, dass der Angeklagte nach Abbüßung eines Teils seiner Haftstrafe in einer Entziehungsanstalt behandelt wird. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten, da weiterhin Fluchtgefahr besteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. Die schriftlichen Urteilsgründe werden in einigen Wochen vorliegen. #Körperverletzung
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