In Berlin hat die Zivilkammer 43 des Landgerichts am 22. April 2022 die Klage von Herrn Kalbitz gegen die Alternative für Deutschland (AfD) abgewiesen. Die Klage zielte auf die Feststellung ab, dass Herr Kalbitz weiterhin Mitglied der AfD sei. Das Gericht entschied, dass die AfD den Aufnahmeantrag von Herrn Kalbitz wirksam angefochten habe und Herr Kalbitz daher kein Mitglied der Partei sei. Die Klage war somit unbegründet. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beim Kammergericht angefochten werden. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 43 O 306/20 ist vom einstweiligen Verfügungsverfahren 43 O 223/20 zu unterscheiden, in dem Herr Kalbitz im Jahr 2020 vorläufig die Aufrechterhaltung seiner Rechte als AfD-Mitglied beantragte.
In Berlin hat die Zivilkammer 43 des Landgerichts am 22. April 2022 die Klage von Herrn Kalbitz gegen die Alternative für Deutschland (AfD) abgewiesen. Die Klage zielte auf die Feststellung ab, dass Herr Kalbitz weiterhin Mitglied der AfD sei. Das Gericht entschied, dass die AfD den Aufnahmeantrag von Herrn Kalbitz wirksam angefochten habe und Herr Kalbitz daher kein Mitglied der Partei sei. Die Klage war somit unbegründet. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beim Kammergericht angefochten werden. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 43 O 306/20 ist vom einstweiligen Verfügungsverfahren 43 O 223/20 zu unterscheiden, in dem Herr Kalbitz im Jahr 2020 vorläufig die Aufrechterhaltung seiner Rechte als AfD-Mitglied beantragte.
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