In Düsseldorf wurde am 3. September 2025 eine deutsche Staatsangehörige, Nadine D., festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2025. Der Beschuldigten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine solche Vereinigung sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 18 Abs. 1 AWG in Verbindung mit einschlägigen EU Vorschriften). Ihr wird vorgeworfen, seit mindestens 2019 eine Initiative zur Gefangenenhilfe für inhaftierte Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des "Islamischen Staates" (IS) betrieben zu haben. Dabei warb sie bis Sommer 2024 über Online-Profile Spenden in Höhe von fast 18.000 Euro ein und leitete diese an Begünstigte oder deren Angehörige weiter. Zusätzlich rief sie im Internet dazu auf, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen des IS zu verfassen und übermittelte diese an inhaftierte IS-Mitglieder und Sympathisanten. Am 3. September 2025 wurde die Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete. #Festnahme
In Düsseldorf wurde am 3. September 2025 eine deutsche Staatsangehörige, Nadine D., festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2025. Der Beschuldigten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine solche Vereinigung sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 18 Abs. 1 AWG in Verbindung mit einschlägigen EU Vorschriften). Ihr wird vorgeworfen, seit mindestens 2019 eine Initiative zur Gefangenenhilfe für inhaftierte Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des "Islamischen Staates" (IS) betrieben zu haben. Dabei warb sie bis Sommer 2024 über Online-Profile Spenden in Höhe von fast 18.000 Euro ein und leitete diese an Begünstigte oder deren Angehörige weiter. Zusätzlich rief sie im Internet dazu auf, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen des IS zu verfassen und übermittelte diese an inhaftierte IS-Mitglieder und Sympathisanten. Am 3. September 2025 wurde die Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete. #Festnahme
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