In Bremen-Mitte, Ortsteil Altstadt, kam es am Mittwoch, 03. September 2025, gegen 14:00 Uhr zu einem Vorfall, bei dem ein 59-jähriger Mann zwei Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung bedrohte und den Hitlergruß zeigte. Der Mann hatte die Einrichtung in der Bürgerstraße bereits gegen 10:00 Uhr aufgesucht, um Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Nachdem ein Mitarbeiter ihn darauf hingewiesen hatte, dass dies erst später möglich sei, schrie er herum, zeigte mehrfach den Hitlergruß und verließ die Örtlichkeit. Als er gegen 14:00 Uhr zurückkehrte und ein 39-jähriger Mitarbeiter ihn bat, das Gebäude aufgrund seines früheren Verhaltens zu verlassen, bedrohte er die beiden Mitarbeiter mit dem Tod und griff in seinen Rucksack. Ein 47-jähriger Kollege fixierte den Mann daraufhin bis zum Eintreffen der Polizei. Bei einer Durchsuchung des Rucksacks fanden die Beamten ein Messer und eine Schere. Gegen den 59-Jährigen wurde ein Platzverweis und ein Hausverbot ausgesprochen. Es wurden Strafanzeigen wegen Bedrohung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gefertigt.
In Bremen-Mitte, Ortsteil Altstadt, kam es am Mittwoch, 03. September 2025, gegen 14:00 Uhr zu einem Vorfall, bei dem ein 59-jähriger Mann zwei Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung bedrohte und den Hitlergruß zeigte. Der Mann hatte die Einrichtung in der Bürgerstraße bereits gegen 10:00 Uhr aufgesucht, um Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Nachdem ein Mitarbeiter ihn darauf hingewiesen hatte, dass dies erst später möglich sei, schrie er herum, zeigte mehrfach den Hitlergruß und verließ die Örtlichkeit. Als er gegen 14:00 Uhr zurückkehrte und ein 39-jähriger Mitarbeiter ihn bat, das Gebäude aufgrund seines früheren Verhaltens zu verlassen, bedrohte er die beiden Mitarbeiter mit dem Tod und griff in seinen Rucksack. Ein 47-jähriger Kollege fixierte den Mann daraufhin bis zum Eintreffen der Polizei. Bei einer Durchsuchung des Rucksacks fanden die Beamten ein Messer und eine Schere. Gegen den 59-Jährigen wurde ein Platzverweis und ein Hausverbot ausgesprochen. Es wurden Strafanzeigen wegen Bedrohung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gefertigt.
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