Am Dienstag, 2. September 2025, wurde am Hamburger Flughafen ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger von der Bundespolizei überprüft. Eine Fahndungsabfrage ergab, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Bremen vorlagen. Ein Haftbefehl stammte aus Mitte August 2025 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, der andere aus Mitte Juni 2025 wegen Bedrohung. In beiden Fällen wurde eine Geldstrafe von je 70 Tagessätzen zu 15 Euro, alternativ 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro zahlen und wurde anschließend entlassen. Er konnte seinen Flug nach Barcelona antreten. #Festnahme
Am Dienstag, 2. September 2025, wurde am Hamburger Flughafen ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger von der Bundespolizei überprüft. Eine Fahndungsabfrage ergab, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Bremen vorlagen. Ein Haftbefehl stammte aus Mitte August 2025 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, der andere aus Mitte Juni 2025 wegen Bedrohung. In beiden Fällen wurde eine Geldstrafe von je 70 Tagessätzen zu 15 Euro, alternativ 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro zahlen und wurde anschließend entlassen. Er konnte seinen Flug nach Barcelona antreten. #Festnahme
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