In Konstanz vollstreckte die Bundespolizei am Dienstag, 2. September 2025, einen Haftbefehl gegen einen 44-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei einer Kontrolle an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Juni 2024 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den Mann erlassen. Da dieser die fällige Geldstrafe nicht begleichen konnte, musste er eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz antreten.
In Konstanz vollstreckte die Bundespolizei am Dienstag, 2. September 2025, einen Haftbefehl gegen einen 44-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei einer Kontrolle an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Juni 2024 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den Mann erlassen. Da dieser die fällige Geldstrafe nicht begleichen konnte, musste er eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz antreten.
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