Im Rostocker Überseehafen kontrollierten Bundespolizisten in der Nacht vom 1. auf den 2. September 2025 einen 31-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der mit der Fähre aus Dänemark eingereist war. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen. Der Mann wurde verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die geforderte Gesamtstrafe von 2000 Euro wurde vor Ort nicht beglichen.
Im Rostocker Überseehafen kontrollierten Bundespolizisten in der Nacht vom 1. auf den 2. September 2025 einen 31-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der mit der Fähre aus Dänemark eingereist war. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen. Der Mann wurde verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die geforderte Gesamtstrafe von 2000 Euro wurde vor Ort nicht beglichen.
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