In Zell missachtete am Montag, 01. September 2025, ein Lastkraftwagen mit Anhänger ein Durchfahrtsverbot aufgrund einer Brückensperrung auf der Bundesstraße 45. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte fest, dass der LKW Ladung im Binnenverkehr beförderte, was im vorliegenden Fall einen Verstoß darstellte. Zudem verfügte das Fahrzeug nicht über die aktuellste Version des digitalen Fahrtenschreibers und es konnte kein Nachweis für den Fahrer hinsichtlich der Entsenderichtlinie vorgelegt werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Umladung durchgeführt und der Einbau eines vorschriftsmäßigen Fahrtenschreibers angeordnet. Als Sicherheitsleistung wurden 2500 Euro einbehalten, der Fahrer musste 130 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Die Überwachung des Durchfahrtsverbots wird fortgesetzt.
In Zell missachtete am Montag, 01. September 2025, ein Lastkraftwagen mit Anhänger ein Durchfahrtsverbot aufgrund einer Brückensperrung auf der Bundesstraße 45. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte fest, dass der LKW Ladung im Binnenverkehr beförderte, was im vorliegenden Fall einen Verstoß darstellte. Zudem verfügte das Fahrzeug nicht über die aktuellste Version des digitalen Fahrtenschreibers und es konnte kein Nachweis für den Fahrer hinsichtlich der Entsenderichtlinie vorgelegt werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Umladung durchgeführt und der Einbau eines vorschriftsmäßigen Fahrtenschreibers angeordnet. Als Sicherheitsleistung wurden 2500 Euro einbehalten, der Fahrer musste 130 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Die Überwachung des Durchfahrtsverbots wird fortgesetzt.
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