Am 31. August 2025 gegen 22:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Stuttgart eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige in einem Fernverkehrszug von Heidelberg nach Stuttgart. Die Frau verweigerte im Rahmen der Fahrscheinkontrolle die Vorlage ihres Personalausweises, obwohl dies aufgrund der Beförderungsrichtlinien der DB AG in Verbindung mit ihrer BahnCard 50 erforderlich war. Sie zeigte sich uneinsichtig und unkooperativ und rief daraufhin sechsmal den Polizeinotruf an, um sich über den Einsatz der Bundespolizei zu beschweren. Da sich die Frau in keiner Notsituation befand, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen eingeleitet. Hinweise bitte an die Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Telefon: 0711/55049 1050, E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de.
Am 31. August 2025 gegen 22:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Stuttgart eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige in einem Fernverkehrszug von Heidelberg nach Stuttgart. Die Frau verweigerte im Rahmen der Fahrscheinkontrolle die Vorlage ihres Personalausweises, obwohl dies aufgrund der Beförderungsrichtlinien der DB AG in Verbindung mit ihrer BahnCard 50 erforderlich war. Sie zeigte sich uneinsichtig und unkooperativ und rief daraufhin sechsmal den Polizeinotruf an, um sich über den Einsatz der Bundespolizei zu beschweren. Da sich die Frau in keiner Notsituation befand, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen eingeleitet. Hinweise bitte an die Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Telefon: 0711/55049 1050, E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de.
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