Am 29. August 2025 kontrollierte die Bundespolizei auf der A3 am Rastplatz Knauheide einen 36-jährigen Pakistaner, der mit einem Fernreisebus von Amsterdam nach Frankfurt reiste.
Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (650 Euro Geldstrafe oder 65 Tage Haft).
Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.
Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (650 Euro Geldstrafe oder 65 Tage Haft).
Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.
Am 29. August 2025 kontrollierte die Bundespolizei auf der A3 am Rastplatz Knauheide einen 36-jährigen Pakistaner, der mit einem Fernreisebus von Amsterdam nach Frankfurt reiste.
Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (650 Euro Geldstrafe oder 65 Tage Haft).
Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.
Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (650 Euro Geldstrafe oder 65 Tage Haft).
Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.
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