Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände in fünf Hamburger Bahnhöfen bis zum 30. September 2025. Das Verbot gilt ab 00:00 Uhr am 01. September 2025 bis 24:00 Uhr am 30. September 2025 für die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ohne Mönckebergtunnel), Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Verfügung geregelt. Die Einhaltung wird von der Bundespolizei überwacht; Verstöße können einen Platzverweis, Bahnhofsverbot oder Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Ein Zwangsgeld ist bei Uneinsichtigkeit möglich. Hintergrund ist die Zunahme von Körperverletzungsdelikten mit Waffen in diesen Bahnhöfen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände in fünf Hamburger Bahnhöfen bis zum 30. September 2025. Das Verbot gilt ab 00:00 Uhr am 01. September 2025 bis 24:00 Uhr am 30. September 2025 für die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ohne Mönckebergtunnel), Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Verfügung geregelt. Die Einhaltung wird von der Bundespolizei überwacht; Verstöße können einen Platzverweis, Bahnhofsverbot oder Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Ein Zwangsgeld ist bei Uneinsichtigkeit möglich. Hintergrund ist die Zunahme von Körperverletzungsdelikten mit Waffen in diesen Bahnhöfen.
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