Am 27. August 2025 nahmen Bundespolizisten im Rahmen von Grenzkontrollen auf der Grenzbrücke in Krauschwitz (S 127) und der Autobahnbrücke bei Görlitz zwei polnische Staatsbürger (34, 37) fest. Gegen den 34-Jährigen lagen zwei Haftbefehle vor: einer vom Mai 2024 der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe von 1.200,00 Euro (Amtsgericht Weißwasser, Pflichtversicherungsgesetz) und ein weiterer von Anfang Juni 2025 der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen einer offenen Geldstrafe von 1.800,00 Euro (Amtsgericht Lübben (Spreewald), Fahren ohne Fahrerlaubnis). Da er die 3.000,00 Euro nicht begleichen konnte, wurde er inhaftiert. Der 37-Jährige konnte seine offene Geldstrafe wegen Diebstahls (Amtsgericht Dresden, April 2024) bezahlen und durfte weiterreisen.
Am 27. August 2025 nahmen Bundespolizisten im Rahmen von Grenzkontrollen auf der Grenzbrücke in Krauschwitz (S 127) und der Autobahnbrücke bei Görlitz zwei polnische Staatsbürger (34, 37) fest. Gegen den 34-Jährigen lagen zwei Haftbefehle vor: einer vom Mai 2024 der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe von 1.200,00 Euro (Amtsgericht Weißwasser, Pflichtversicherungsgesetz) und ein weiterer von Anfang Juni 2025 der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen einer offenen Geldstrafe von 1.800,00 Euro (Amtsgericht Lübben (Spreewald), Fahren ohne Fahrerlaubnis). Da er die 3.000,00 Euro nicht begleichen konnte, wurde er inhaftiert. Der 37-Jährige konnte seine offene Geldstrafe wegen Diebstahls (Amtsgericht Dresden, April 2024) bezahlen und durfte weiterreisen.
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