Am 27. August 2025 verwehrte die Bundespolizei in Rosenheim fünf libyschen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland. Die fünf Reisenden, die ihre Reise am 26. August in Italien angetreten hatten, verfügten nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Einer der Libyer gab an, in Deutschland Asyl beantragen zu wollen. Die Gruppe wurde nach Österreich zurückgewiesen. Ein 42-jähriger Mann wurde wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern angezeigt. Er und seine Begleiter erhielten zudem Strafanzeigen wegen illegalen Einreiseversuchs.
Am 27. August 2025 verwehrte die Bundespolizei in Rosenheim fünf libyschen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland. Die fünf Reisenden, die ihre Reise am 26. August in Italien angetreten hatten, verfügten nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Einer der Libyer gab an, in Deutschland Asyl beantragen zu wollen. Die Gruppe wurde nach Österreich zurückgewiesen. Ein 42-jähriger Mann wurde wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern angezeigt. Er und seine Begleiter erhielten zudem Strafanzeigen wegen illegalen Einreiseversuchs.
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