Am 28. August 2025 verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe einen 58-jährigen Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der Mann hatte über mehrere Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für seine Angestellten im Taxibetrieb und einem von ihm betriebenen Café nicht oder nicht vollständig abgeführt und während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Kurzarbeitergeld beantragt. Der durch den Zoll aufgedeckte Gesamtschaden beläuft sich auf über 440.000 Euro. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und den entstandenen Schaden ersetzen.
Am 28. August 2025 verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe einen 58-jährigen Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der Mann hatte über mehrere Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für seine Angestellten im Taxibetrieb und einem von ihm betriebenen Café nicht oder nicht vollständig abgeführt und während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Kurzarbeitergeld beantragt. Der durch den Zoll aufgedeckte Gesamtschaden beläuft sich auf über 440.000 Euro. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und den entstandenen Schaden ersetzen.
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