Am 25. August 2025 wurden bei der Einreisekontrolle eines 52-jährigen Mazedonier am Grenzübergang Breitenau drei Haftbefehle wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Untersuchungshaftbefehl wegen schweren Bandendiebstahls festgestellt. Die Haftbefehle wurden von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgestellt. Der Mann hätte seine Haftstrafen von 229 Tagen durch Zahlung von 8.585,00 Euro abwenden können. Da der Untersuchungshaftbefehl jedoch vom Amtsgericht Pirna in Vollzug gesetzt wurde, verbüßt er seine Strafe nun in der Justizvollzugsanstalt.
Am 25. August 2025 wurden bei der Einreisekontrolle eines 52-jährigen Mazedonier am Grenzübergang Breitenau drei Haftbefehle wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Untersuchungshaftbefehl wegen schweren Bandendiebstahls festgestellt. Die Haftbefehle wurden von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgestellt. Der Mann hätte seine Haftstrafen von 229 Tagen durch Zahlung von 8.585,00 Euro abwenden können. Da der Untersuchungshaftbefehl jedoch vom Amtsgericht Pirna in Vollzug gesetzt wurde, verbüßt er seine Strafe nun in der Justizvollzugsanstalt.
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