Am 20. August 2025 stoppten Zöllner des Hauptzollamts Nürnberg auf der A 9 bei Hormersdorf einen Transporter mit osteuropäischer Zulassung. Der 56-jährige Fahrer und Halter legte seinen Reisepass und einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Da er jedoch keinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte und zudem keine Zolldokumente für das Fahrzeug vorlegte, wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 6.180 Euro fällig. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nur eine Rechnung über den Kaufpreis von 20.000 Euro wurde vorgelegt. Eine Zollabfertigung hätte bereits bei der Einfuhr in die EU erfolgen müssen.
Am 20. August 2025 stoppten Zöllner des Hauptzollamts Nürnberg auf der A 9 bei Hormersdorf einen Transporter mit osteuropäischer Zulassung. Der 56-jährige Fahrer und Halter legte seinen Reisepass und einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Da er jedoch keinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte und zudem keine Zolldokumente für das Fahrzeug vorlegte, wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 6.180 Euro fällig. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nur eine Rechnung über den Kaufpreis von 20.000 Euro wurde vorgelegt. Eine Zollabfertigung hätte bereits bei der Einfuhr in die EU erfolgen müssen.
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