Neueste Meldungen
- In Nürnberg stellten Bedienstete der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg Ende August verbotene Dopingmittel sicher. Am Autobahnkreuz Nürnberg wurde ein Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr auf der A 3 herausgezogen. Der 33-jährige Fahrer gab an, keine anmeldepflichtigen oder verbotenen Waren mitzuführen. Bei der Kontrolle seines Rucksacks wurden drei Ampullen Anabolika gefunden. Im Kofferraum entdeckten die Beamten eine Plastiktüte mit weiteren Dopingmitteln in Form von Tabletten, Glasbehältern und Ampullen. Der Mann, der von Bulgarien in die Niederlande unterwegs war, gab an, die Substanzen zum Eigenbedarf bestimmt zu haben. Mindestens eines der Mittel stamme aus der Veterinärmedizin. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz bei der Staatsanwaltschaft München I eingeleitet. Die sichergestellten Dopingmittel – insgesamt fast 1.000 Tabletten und 14 Ampullen – wurden als Beweismittel beschlagnahmt.In Nürnberg stellten Bedienstete der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg Ende August verbotene Dopingmittel sicher. Am Autobahnkreuz Nürnberg wurde ein Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr auf der A 3 herausgezogen. Der 33-jährige Fahrer gab an, keine anmeldepflichtigen oder verbotenen Waren mitzuführen. Bei der Kontrolle seines Rucksacks wurden drei Ampullen Anabolika gefunden. Im Kofferraum entdeckten die Beamten eine Plastiktüte mit weiteren Dopingmitteln in Form von Tabletten, Glasbehältern und Ampullen. Der Mann, der von Bulgarien in die Niederlande unterwegs war, gab an, die Substanzen zum Eigenbedarf bestimmt zu haben. Mindestens eines der Mittel stamme aus der Veterinärmedizin. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz bei der Staatsanwaltschaft München I eingeleitet. Die sichergestellten Dopingmittel – insgesamt fast 1.000 Tabletten und 14 Ampullen – wurden als Beweismittel beschlagnahmt.0 Kommentare 0 Geteilt 3 Ansichten
- Am 01. September 2025 beginnen 31 junge Menschen beim Hauptzollamt Nürnberg ihr Studium im gehobenen Dienst oder ihre Ausbildung im mittleren Dienst beim Zoll. Der dreijährige duale Studiengang im gehobenen Dienst schließt mit dem Bachelor of Laws ab, die zweijährige Ausbildung im mittleren Dienst berechtigt zum Titel Finanzwirtin oder Finanzwirt. Die theoretische Ausbildung findet an verschiedenen Hochschulen und Bildungszentren statt, die Praxisphasen im Hauptzollamt und den Zollämtern in Mittelfranken. Nach Abschluss erwartet die Absolventen eine Verwendung in verschiedenen Aufgabenbereichen des Zolls. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle geeigneten Nachwuchskräfte. Bewerbungen für den 01. September 2026 sind noch bis zum 15. Oktober 2025 möglich.Am 01. September 2025 beginnen 31 junge Menschen beim Hauptzollamt Nürnberg ihr Studium im gehobenen Dienst oder ihre Ausbildung im mittleren Dienst beim Zoll. Der dreijährige duale Studiengang im gehobenen Dienst schließt mit dem Bachelor of Laws ab, die zweijährige Ausbildung im mittleren Dienst berechtigt zum Titel Finanzwirtin oder Finanzwirt. Die theoretische Ausbildung findet an verschiedenen Hochschulen und Bildungszentren statt, die Praxisphasen im Hauptzollamt und den Zollämtern in Mittelfranken. Nach Abschluss erwartet die Absolventen eine Verwendung in verschiedenen Aufgabenbereichen des Zolls. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle geeigneten Nachwuchskräfte. Bewerbungen für den 01. September 2026 sind noch bis zum 15. Oktober 2025 möglich.0 Kommentare 0 Geteilt 10 Ansichten
- Am 20. August 2025 stoppten Zöllner des Hauptzollamts Nürnberg auf der A 9 bei Hormersdorf einen Transporter mit osteuropäischer Zulassung. Der 56-jährige Fahrer und Halter legte seinen Reisepass und einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Da er jedoch keinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte und zudem keine Zolldokumente für das Fahrzeug vorlegte, wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 6.180 Euro fällig. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nur eine Rechnung über den Kaufpreis von 20.000 Euro wurde vorgelegt. Eine Zollabfertigung hätte bereits bei der Einfuhr in die EU erfolgen müssen.Am 20. August 2025 stoppten Zöllner des Hauptzollamts Nürnberg auf der A 9 bei Hormersdorf einen Transporter mit osteuropäischer Zulassung. Der 56-jährige Fahrer und Halter legte seinen Reisepass und einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Da er jedoch keinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte und zudem keine Zolldokumente für das Fahrzeug vorlegte, wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 6.180 Euro fällig. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nur eine Rechnung über den Kaufpreis von 20.000 Euro wurde vorgelegt. Eine Zollabfertigung hätte bereits bei der Einfuhr in die EU erfolgen müssen.0 Kommentare 0 Geteilt 19 Ansichten
Lade mehr Ergebnisse