Am 26. August 2025 verurteilte das Amtsgericht Landshut einen 54-jährigen Unternehmer aus dem Bereich Kurier- und Kfz-Dienstleistungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 208 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut hatte in umfangreichen Ermittlungen festgestellt, dass der Mann bei 25 Arbeitnehmern zu wenige Arbeitsstunden abgerechnet hatte. Dabei wurden insbesondere Anfahrts-, Lade- und Rückfahrtszeiten nicht vergütet. Da ein monatlicher Nettolohn vereinbart war, blieb dies einigen Arbeitnehmern unbemerkt. Der Verurteilte fälschte die Stundenaufzeichnungen, wodurch zu wenige Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Zusätzlich wurden tagsüber geleistete Stunden als Nachtstunden ausgewiesen, um steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge auszuzahlen. Der entstandene Schaden für die Beitragseinzugsstellen beläuft sich auf über 106.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.
Am 26. August 2025 verurteilte das Amtsgericht Landshut einen 54-jährigen Unternehmer aus dem Bereich Kurier- und Kfz-Dienstleistungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 208 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut hatte in umfangreichen Ermittlungen festgestellt, dass der Mann bei 25 Arbeitnehmern zu wenige Arbeitsstunden abgerechnet hatte. Dabei wurden insbesondere Anfahrts-, Lade- und Rückfahrtszeiten nicht vergütet. Da ein monatlicher Nettolohn vereinbart war, blieb dies einigen Arbeitnehmern unbemerkt. Der Verurteilte fälschte die Stundenaufzeichnungen, wodurch zu wenige Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Zusätzlich wurden tagsüber geleistete Stunden als Nachtstunden ausgewiesen, um steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge auszuzahlen. Der entstandene Schaden für die Beitragseinzugsstellen beläuft sich auf über 106.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.
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