Am Dienstag, 26. August 2025, entdeckten Zöllner im Hauptzollamt Münster in einem aus den USA versandten Paket fünf Steinkorallenstücke (3-9 cm Länge). Ein 61-jähriger Mann aus Münster, der das Paket entgegennahm, konnte keine erforderlichen Einfuhrdokumente vorlegen. Die Einfuhr der Korallen, die unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen stehen, ist ohne entsprechende Papiere verboten. Der Zoll behielt die Korallen ein; das Bundesamt für Naturschutz entscheidet über das weitere Verfahren.
Am Dienstag, 26. August 2025, entdeckten Zöllner im Hauptzollamt Münster in einem aus den USA versandten Paket fünf Steinkorallenstücke (3-9 cm Länge). Ein 61-jähriger Mann aus Münster, der das Paket entgegennahm, konnte keine erforderlichen Einfuhrdokumente vorlegen. Die Einfuhr der Korallen, die unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen stehen, ist ohne entsprechende Papiere verboten. Der Zoll behielt die Korallen ein; das Bundesamt für Naturschutz entscheidet über das weitere Verfahren.
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