Am Freitag, 22.08.2025, führten Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn zwischen 18:00 Uhr und 23:45 Uhr mit Unterstützung des Polizeireviers Elmshorn eine Verkehrskontrolle an der A7-Ausfahrt Quickborn in der Friedrichsgaber Straße durch. 13 Beamte kontrollierten 135 Fahrzeuge. Gegen 22:20 Uhr wurde ein 25-jähriger Sprinter-Fahrer kontrolliert, dessen rumänische Ausweisdokumente als Fälschungen entlarvt wurden. Es stellte sich heraus, dass der georgische Staatsbürger sich unerlaubt in Deutschland aufhielt und von den Justizbehörden in Baden-Württemberg und Berlin mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Er wurde wegen einer 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe noch am Abend der Justizvollzugsanstalt Itzehoe zugeführt. Zusätzlich wird gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter THC-Einfluss ermittelt; eine Blutprobe wurde entnommen. Bei zwei weiteren Fahrern bestand der Verdacht des Fahrens unter THC-Einfluss, zwei weitere konnten keine Fahrerlaubnis vorweisen. In 31 weiteren Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren (u.a. Gurtverstöße, Nutzung von Blitzer-Apps, Überschreitung der Hauptuntersuchung, Erlöschen der Betriebserlaubnis) eingeleitet.
Am Freitag, 22.08.2025, führten Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn zwischen 18:00 Uhr und 23:45 Uhr mit Unterstützung des Polizeireviers Elmshorn eine Verkehrskontrolle an der A7-Ausfahrt Quickborn in der Friedrichsgaber Straße durch. 13 Beamte kontrollierten 135 Fahrzeuge. Gegen 22:20 Uhr wurde ein 25-jähriger Sprinter-Fahrer kontrolliert, dessen rumänische Ausweisdokumente als Fälschungen entlarvt wurden. Es stellte sich heraus, dass der georgische Staatsbürger sich unerlaubt in Deutschland aufhielt und von den Justizbehörden in Baden-Württemberg und Berlin mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Er wurde wegen einer 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe noch am Abend der Justizvollzugsanstalt Itzehoe zugeführt. Zusätzlich wird gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter THC-Einfluss ermittelt; eine Blutprobe wurde entnommen. Bei zwei weiteren Fahrern bestand der Verdacht des Fahrens unter THC-Einfluss, zwei weitere konnten keine Fahrerlaubnis vorweisen. In 31 weiteren Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren (u.a. Gurtverstöße, Nutzung von Blitzer-Apps, Überschreitung der Hauptuntersuchung, Erlöschen der Betriebserlaubnis) eingeleitet.
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