Am Montag, den 25. August 2025, nahmen Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle eine 24-jährige deutsche Staatsangehörige fest. Die Frau, die sich mit einem gültigen Personalausweis auswies, war von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben. Ein Vollstreckungshaftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe von 1.800 Euro und 433 Euro Verfahrenskosten lag vor. Da die 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe nicht abgewendet werden konnte, wurde die Frau nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf eingeliefert. #GesuchtePerson #Körperverletzung
Am Montag, den 25. August 2025, nahmen Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle eine 24-jährige deutsche Staatsangehörige fest. Die Frau, die sich mit einem gültigen Personalausweis auswies, war von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben. Ein Vollstreckungshaftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe von 1.800 Euro und 433 Euro Verfahrenskosten lag vor. Da die 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe nicht abgewendet werden konnte, wurde die Frau nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf eingeliefert. #GesuchtePerson #Körperverletzung
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