Am Samstag, 22.08.2025, um 16:28 Uhr, stoppten Polizeibeamte auf der Münsterstraße in Wolbeck eine 39-jährige Münsteranerin. Die Frau war den Beamten zuvor auf dem Alten Mühlenweg/Ecke Münsterstraße aufgefallen, als sie mit ihrem BMW in Richtung Wolbeck abbog und dabei durchdrehte. Sie missachtete daraufhin die Anhaltezeichen und flüchtete. Während der anschließenden Verfolgungsfahrt im Bereich der Wolbecker Windmühle musste sie stark abbremsen, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zu vermeiden. Die Flucht endete in der Münsterstraße nach Einmündung der Middeler Straße, wo sie von einem anderen Pkw aufgehalten wurde. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die 39-Jährige, die von einem 21-Jährigen begleitet wurde, keine gültige Fahrerlaubnis besaß und unter Alkoholeinfluss (ca. 1,8 Promille) und dem Einfluss von Amphetaminen stand. Ihr wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft das Fahrzeug beschlagnahmt, eine Blutprobe entnommen und sie erwartet ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Am Samstag, 22.08.2025, um 16:28 Uhr, stoppten Polizeibeamte auf der Münsterstraße in Wolbeck eine 39-jährige Münsteranerin. Die Frau war den Beamten zuvor auf dem Alten Mühlenweg/Ecke Münsterstraße aufgefallen, als sie mit ihrem BMW in Richtung Wolbeck abbog und dabei durchdrehte. Sie missachtete daraufhin die Anhaltezeichen und flüchtete. Während der anschließenden Verfolgungsfahrt im Bereich der Wolbecker Windmühle musste sie stark abbremsen, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zu vermeiden. Die Flucht endete in der Münsterstraße nach Einmündung der Middeler Straße, wo sie von einem anderen Pkw aufgehalten wurde. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die 39-Jährige, die von einem 21-Jährigen begleitet wurde, keine gültige Fahrerlaubnis besaß und unter Alkoholeinfluss (ca. 1,8 Promille) und dem Einfluss von Amphetaminen stand. Ihr wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft das Fahrzeug beschlagnahmt, eine Blutprobe entnommen und sie erwartet ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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